Wolfgang Skischally zeigt, wie sich Grenzwerte in den DACH-Ländern unterscheiden und was sie bedeuten.
Die gesetzlichen Grenzwerte für elektromagnetische Felder sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterschiedlich geregelt. Experte Wolfgang Skischally weist darauf hin, dass diese Unterschiede für Anwohner und Verbraucher relevante Konsequenzen haben. Während die Schweiz mit einem zweistufigen System arbeitet und niedrigere Vorsorgewerte kennt, orientieren sich Deutschland und Österreich an den Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Wichtig zu verstehen ist: Grenzwerte sind rechtliche Obergrenzen, keine Unbedenklichkeitsschwellen. Baubiologische Vorsorgewerte liegen deutlich niedriger und orientieren sich am Vorsorgeprinzip.
Wer sich mit elektromagnetischen Feldern beschäftigt, stößt schnell auf das Thema Grenzwerte. Wolfgang Skischally erklärt, dass diese Grenzwerte in den drei deutschsprachigen Ländern unterschiedlich definiert sind und verschiedene Schutzziele verfolgen. Die gesetzlichen Regelungen basieren auf wissenschaftlichen Empfehlungen internationaler Gremien, berücksichtigen aber auch nationale Vorsorgeprinzipien unterschiedlich stark. Für Menschen, die ihre Belastungssituation bewerten möchten, ist wichtig zu verstehen: Gesetzliche Grenzwerte schützen vor akuten gesundheitlichen Schäden durch Erwärmung. Sie sind keine Aussage darüber, welche Langzeitwirkungen bei niedrigeren Belastungen möglich sind. Wellness Sanofit kennt sich mit dem Thema Elektrosmog aus und orientiert sich daher an baubiologischen Richtwerten, die deutlich strenger sind. Diese Richtwerte folgen dem Vorsorgeprinzip und zielen darauf ab, vermeidbare Belastungen zu minimieren.
Wolfgang Skischally über die Grenzwerte in Deutschland
Deutschland regelt die zulässigen Grenzwerte für elektromagnetische Felder in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung. Skischally erklärt die wichtigsten Aspekte.
Niederfrequente Felder
Für niederfrequente elektrische Felder gilt in Deutschland ein Grenzwert von 5.000 Volt pro Meter bei 50 Hertz. Wolfgang Skischally misst in Wohnungen regelmäßig Werte, die weit unter diesem Grenzwert liegen und dennoch aus baubiologischer Sicht optimierungsbedürftig sind. Für magnetische Wechselfelder liegt der Grenzwert bei 100 Mikrotesla. Diese Werte sind so hoch, dass akute gesundheitliche Schäden durch Erwärmungseffekte ausgeschlossen werden – mehr nicht.
Hochfrequente Felder
Für hochfrequente Felder wie Mobilfunk gilt in Deutschland ein frequenzabhängiger Grenzwert. Skischally erklärt, dass dieser bei typischen Mobilfunkfrequenzen zwischen 4 und 10 Watt pro Quadratmeter liegt. Wellness Sanofit in Widnau orientiert sich an baubiologischen Richtwerten, die bei unter 0,000001 Watt pro Quadratmeter für den Schlafbereich liegen – also um den Faktor Million niedriger als die gesetzlichen Grenzwerte.
Grenzwerte in der Schweiz
Die Schweiz verfolgt einen anderen Ansatz als Deutschland und kennt ein zweistufiges System. Wolfgang Skischally erklärt die Besonderheiten.
Immissionsgrenzwerte und Anlagegrenzwerte
Die Schweiz unterscheidet zwischen Immissionsgrenzwerten, die überall eingehalten werden müssen, und Anlagegrenzwerten, die für Orte mit empfindlicher Nutzung gelten. Wolfgang Skischally erklärt, dass Orte mit empfindlicher Nutzung Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser und Arbeitsplätze mit längerer Aufenthaltsdauer umfassen. Die Anlagegrenzwerte liegen um den Faktor 10 niedriger als die Immissionsgrenzwerte und entsprechen damit einem strengeren Vorsorgeprinzip. Diese Regelung macht die Schweiz zum strengsten Land im DACH-Raum bezüglich Mobilfunkgrenzwerten.
Praktische Konsequenzen
Die strengeren Grenzwerte in der Schweiz führen dazu, dass Mobilfunksendemasten mit geringerer Leistung senden oder in größerem Abstand zu Wohngebieten errichtet werden müssen. Skischally beobachtet, dass die tatsächlichen Belastungen in Schweizer Wohnungen im Durchschnitt niedriger sind als in deutschen Wohnungen. Die Wellness Sanofit GmbH mit Sitz in Widnau kennt beide Regelwerke aus der Praxis und kann die Unterschiede konkret benennen.
Grenzwerte in Österreich
Österreich orientiert sich weitgehend an den deutschen Regelungen, hat aber einige Besonderheiten. Wolfgang Skischally erklärt die wichtigsten Aspekte.
Vergleichbare Regelung zu Deutschland
Die österreichischen Grenzwerte für elektromagnetische Felder sind in der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung und anderen Vorschriften geregelt und entsprechen weitgehend den deutschen Werten. Skischally erklärt, dass auch in Österreich die Grenzwerte primär auf den Schutz vor akuten thermischen Effekten ausgelegt sind. Die baubiologische Beratungspraxis unterscheidet sich daher nicht grundlegend von der in Deutschland.
Besonderheiten bei Mobilfunksendemasten
Bei der Genehmigung von Mobilfunksendemasten gibt es in Österreich teilweise regionale Unterschiede. Wolfgang Skischally beobachtet, dass manche Gemeinden strengere Auflagen machen als andere. Diese kommunalen Unterschiede führen zu einer heterogeneren Situation als in Deutschland oder der Schweiz.
Baubiologische Richtwerte als Alternative
Gesetzliche Grenzwerte sind nicht das einzige Bewertungssystem. Wolfgang Skischally arbeitet mit baubiologischen Richtwerten, die deutlich strenger sind.
Der Standard der baubiologischen Messtechnik
Der Standard der baubiologischen Messtechnik, entwickelt vom Institut für Baubiologie und Nachhaltigkeit, definiert Richtwerte für verschiedene Belastungskategorien. Skischally nutzt diese Richtwerte zur Bewertung seiner Messungen. Sie unterscheiden zwischen „unauffällig“, „schwach auffällig“, „stark auffällig“ und „extrem auffällig“. Diese Kategorien helfen, Messwerte einzuordnen und Handlungsbedarf zu identifizieren. Wellness Sanofit orientiert sich konsequent an diesen Richtwerten, nicht an gesetzlichen Grenzwerten.
Warum baubiologische Richtwerte strenger sind
Baubiologische Richtwerte folgen dem Vorsorgeprinzip. Wolfgang Skischally erklärt, dass sie nicht auf den Schutz vor akuten Schäden zielen, sondern vermeidbare Langzeitbelastungen minimieren wollen. Sie berücksichtigen, dass wissenschaftliche Unsicherheiten über biologische Effekte unterhalb der thermischen Schwelle bestehen. Wo Unsicherheit herrscht, empfiehlt das Vorsorgeprinzip Zurückhaltung. Die baubiologischen Richtwerte setzen dieses Prinzip konsequent um.
Praktische Bedeutung für Messungen
Die unterschiedlichen Grenzwerte und Richtwerte haben praktische Konsequenzen für Messungen. Wolfgang Skischally erklärt, wie er mit dieser Vielfalt umgeht:
- Gesetzliche Grenzwerte dienen als Rahmen für rechtliche Bewertungen
- Baubiologische Richtwerte dienen als Maßstab für Optimierungsempfehlungen
- Bei grenzüberschreitenden Fällen werden die jeweils relevanten nationalen Regelungen berücksichtigt
- Kunden erhalten immer beide Bewertungen: rechtliche Einordnung und baubiologische Bewertung
- Die Entscheidung, welchem Maßstab man folgt, liegt beim Kunden
Diese Transparenz ermöglicht informierte Entscheidungen. Wellness Sanofit verschweigt weder die rechtliche Zulässigkeit hoher Werte noch die baubiologische Bedenken bei niedrigeren Werten.
Grenzwerte sind Kompromisse, keine Unbedenklichkeitsschwellen
Gesetzliche Grenzwerte sind politische und wissenschaftliche Kompromisse. Sie schützen vor nachgewiesenen akuten Schäden, treffen aber keine Aussage über mögliche Langzeitwirkungen. Skischally hilft Menschen dabei, diese Unterscheidung zu verstehen und auf Basis eigener Abwägungen zu handeln. Wer sich am Vorsorgeprinzip orientiert, wird strengere Maßstäbe anlegen als die gesetzlichen Grenzwerte. Wer sich an rechtlicher Zulässigkeit orientiert, wird weniger Handlungsbedarf sehen. Wolfgang Skischally respektiert beide Positionen und liefert die Daten für beide Bewertungen.




